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 Info Zuchtwesen: Wesenstest / Körung (Zuchtzulassung)
 

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Ergänzende Zucht- und Körbestimmungen (EZB)

Ergänzungen gemäss Generalversammlung vom 28. März 2009


Wesenstest

Sie können durch uns auch nur eine Wesensbeurteilung von Ihrem Hund machen lassen. Dafür benötigen Sie weder einen HD- noch CSNB-Befund.

Grundsätzlich kann jeder Hund an der Wesensbeurteilung teilnehmen, unabhängig seines Alters.

Wenn der Hund bei der Wesensbeurteilung mindestens 15 Monate alt war und der Test nicht länger als 18 Monate zurückliegt, kann dieser bei einer späteren Ankörung berücksichtigt werden.

Infoblatt für die Wesensbeurteilung

Infoblatt für die Körung


Körung (Zuchtzulassung)

Die Körung (Zuchtzulassung) besteht aus einer Standardbeurteilung (Formwert) und einer Wesensbeurteilung.

Voraussetzung zur Teilnahme an der Körung:

Mindestalter des Hundes 15 Monate, HD-Befund A, B oder C.
In der Schweiz stehende Briards müssen im SHSB (Schweizerischen Hundestammbuch) eingetragen sein.

Spätestens am Tag der Körung müssen die Unterlagen des HD-Befundes und des CSNB-Test mitgebracht werden, sonst wird die Körung nicht durchgeführt.

Anmeldung zur Körung