Ergänzende Zucht- und Körbestimmungen (EZB)
Ergänzungen
gemäss Generalversammlung vom 28. März 2009
Wesenstest
Sie können durch uns auch nur eine
Wesensbeurteilung von Ihrem Hund machen lassen. Dafür benötigen
Sie weder einen HD- noch CSNB-Befund.
Grundsätzlich kann jeder Hund an
der Wesensbeurteilung teilnehmen, unabhängig seines Alters.
Wenn der Hund bei der
Wesensbeurteilung mindestens 15 Monate alt war und der Test
nicht länger als 18 Monate zurückliegt, kann dieser bei einer
späteren Ankörung berücksichtigt werden.
Infoblatt
für die Wesensbeurteilung
Infoblatt
für die Körung
Körung (Zuchtzulassung)
Die Körung (Zuchtzulassung)
besteht aus einer Standardbeurteilung (Formwert) und einer
Wesensbeurteilung.
Voraussetzung zur Teilnahme an
der Körung:
Mindestalter des Hundes 15 Monate,
HD-Befund A, B oder C.
In der Schweiz stehende Briards müssen im SHSB (Schweizerischen
Hundestammbuch) eingetragen sein.
Spätestens am Tag der Körung
müssen die Unterlagen des HD-Befundes und des CSNB-Test
mitgebracht werden, sonst wird die Körung nicht durchgeführt.
Anmeldung
zur Körung
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