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Auswahl zuchtgeeigneter Briards
Sinn und Zweck: Die
Ankörung kann ab dem 15. Monat absolviert werden und dient dazu, dass der Hund
vom Standard und dem Wesen beurteilt wird. Neben dem offiziell ausgewerteten
HD-Röntgenbild muss auch ein Untersuchungsbericht über die Nachtblindjheit
vorliegen. Sind alle Anforderungen ohne Einschränkung erfüllt, wird der Hund zur
Zucht zugelassen.
Mit der Ankörung will man sicherstellen, dass nur mit gesunden, dem Standard
entsprechenden und im Wesen sicheren Hunden gezüchtet wird. Die Körung wird
mindestens ein Mal im Jahr durch ausgebildete und geprüfte Form- und
Wesensrichter agbenommen.
Die Wesensbeurteilung wurde über die letzten 15 Jahre immer weiter ausgebaut und
die Hunde werden heute nach 18 Kriterien beurteilt. Der Test erfolgt vom alleine
angebunden sein, über das Spiele mit und ohne Gegenstände, den Kontakt zu
Menschengruppen mit und ohne Druck. Die Reaktion auf akustische und optische
Eindrücke, der Schuss und noch weitere verhaltenswichtige Eigenschaften werden
getestet und beurteilt. Die Gesamtbeurteilung des Wesenstest wird nach
Durchsetzungsvermögen, Reizschwelle, Beruhigung, Temperament, Selbstsicherheit,
psychische Stabilität und physische Konstitution aufgeteilt. Sie soll dem
Züchter eine klare Aussage über die Zuchtwahlkriterien geben und entsprechende
Hilfestellung für die Auswahl einer geeigneten Paarung.
Wesensrichter des SBBC bilden sich regelmässig intern und über die Landesgrenzen
hinaus weiter. Nur so können wir die positive Entwicklung der Rasse
sicherstellen.
Welpenvermittlung
Deutsch: Beatrice Hunziker - Telefon
031 839 36 73
Französisch: Fabienne Bernet - Telefon 021 807 29 25
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